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   OLG Hamm, 29.08.2017 - II-11 UF 89/17   

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https://dejure.org/2017,63283
OLG Hamm, 29.08.2017 - II-11 UF 89/17 (https://dejure.org/2017,63283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.08.2017 - II-11 UF 89/17 (https://dejure.org/2017,63283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. August 2017 - II-11 UF 89/17 (https://dejure.org/2017,63283)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1912
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 29.08.2017 - 11 UF 89/17
    Auch mag ein Wechselmodell in akuten Trennungssituationen - etwa zunächst versuchsweise - angeordnet werden können, um eine für das Kind möglichst wenig belastende Elterntrennung zu ermöglichen und insbesondere bei starker Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen Kontinuität herzustellen, die dem Kind bei der Bewältigung der Elterntrennung helfen kann (BGH, Beschluss vom 01. Februar 2017 - XII ZB 601/15 -, FamRZ 2017, 532).
  • OLG Bremen, 16.08.2018 - 4 UF 57/18

    Anordnung eines paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Soweit das OLG Hamm die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils auch bei großer Entfernung zwischen den Haushalten der Eltern für möglich hält (OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2017,11 UF 89/17 - NRWE; Bergmann, FamRB 2018, 313), handelt es sich um einen Fall, der von der Besonderheit geprägt ist, dass der Kindesvater zwar weit entfernt vom Wohnort der Mutter lebt, aber auch sein in der Nähe des Wohnortes der Mutter gelegenes Elternhaus nutzen und dies auch mit seiner Berufstätigkeit verbinden kann.

    Sofern die Eltern jedenfalls über die wesentlichen Erziehungsfragen grundsätzlich einig seien und es vermögen, notwendige Informationen bezüglich der Kinder auszutauschen, seien die kommunikativen Voraussetzungen des Wechselmodells gegeben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2017,11 UF 89/17 Rn. 55 - NRWE).

    Soweit das OLG Hamm (Beschluss vom 29.08.2017, 11 UF 89/17 - NRWE) ein Wechselmodell trotz weit voneinander entfernt liegender Wohnorte der Eltern angeordnet hat, beruht diese Entscheidung auf den Besonderheiten jenes Falles, der davon geprägt war, dass der Kindesvater auch sein Elternhaus in der Nähe des Wohnortes der Mutter nutzen kann.

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